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Der Sonoring Service- und Dienstleistungsvertrag - schützt Ihre Investition auf Dauer und sorgt für stetige Einsatzbereitschaft Ihres Ultraschall-Systems
- sorgt durch regelmäßige Qualitätskontrolle für ein gleichbleibend gutes Untersuchungsergebnis
- beinhaltet die sicherheitstechnische Kontrolle (STK)* nach MPBetreibV § 6 und nach Herstellervorschrift
- läßt sich mit dem Sonoring-Rahmenvertrag zur Elektronik-Versicherung (gegen unvorhersehbare Schadenereignisse) kombinieren - das bedeutet: optimale Sicherheit und Kostenkontrolle
* Die STK darf nur durch vom Hersteller autorisiertes und geschultes Personal durchgeführt werden - und ist nicht zu verwechseln mit der Prüfung nach der Unfallverhütungs-Vorschrift UVV / BGV A2
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